Outsourcing (oder Externalisierung)

Wie die Leiharbeit besteht auch das Outsourcing aus einer Dreiecksbeziehung zwischen drei verschiedenen Parteien und wird in der Regel angewandt, wenn Arbeitsorganisationen es aus verschiedenen Gründen vorziehen, die Verwaltung einer ganzen Betriebseinheit oder einer Gruppe von Tätigkeiten auszulagern (oder zu externalisieren), anstatt einfach Leiharbeiter zur Deckung ihres Personalbedarfs einzusetzen. Kurz gesagt, Outsourcing ist die Geschäftspraxis, eine Partei außerhalb des Unternehmens mit der Erbringung von Dienstleistungen oder der Herstellung von Waren zu beauftragen, die traditionell intern von den eigenen Angestellten und Arbeitnehmern des Unternehmens erbracht wurden. Drei Parteien A – Leiharbeitnehmer B – Agentur (in der Rolle des Arbeitgebers/Auftragnehmers) C – Kunde (Nutznießer der erbrachten Dienstleistung)

Der Zeitarbeitnehmer (A) wird von der Agentur für Arbeit (B) – dem Auftragnehmer – eingestellt, der dann für die Erreichung der mit dem Kunden (C) – dem Nutznießer der erbrachten Dienstleistung – vereinbarten Ziele verantwortlich ist. In diesem Fall ist der legale Arbeitgeber (oder eingetragene Arbeitgeber) (B) NICHT NUR für die Zahlung des Lohns und aller anderen arbeitsbezogenen Ausgaben an den Zeitarbeiter (A) verantwortlich , sondern auch für die Leitung, Kontrolle und Überwachung seiner eigenen Mitarbeiter, um die mit dem Kunden (C) – dem Nutznießer der erbrachten Dienstleistung – vereinbarten Ziele zu erreichen.

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Vorteile des Outsourcing (oder der Externalisierung)

- Arbeitsorganisationen können von Arbeitnehmern im Ausland profitieren, ohne sie einzustellen, bürokratische Hürden zu überwinden, eine Führungsrolle zu übernehmen oder die Verantwortung für Leistung oder Geschäftsergebnisse zu übernehmen. - Arbeitgeber können davon profitieren, dass Arbeitnehmer im Ausland eine Stelle in einem anderen Land nur dann annehmen, wenn die Sozialversicherung und andere beschäftigungsbezogene Leistungen und Beiträge auf ihre Konten im Heimatland überwiesen werden. - Arbeitgeber profitieren von der Möglichkeit, die Arbeitsagentur, an die eine Tätigkeit ausgelagert wird, für die Ergebnisse verantwortlich zu machen. - Sie haben die Möglichkeit, ein klares Budget festzulegen und Ausgabenlimits zu setzen. - Keine Probleme oder Verantwortlichkeiten, nicht nur für Zahlungen und andere administrative Personalverfahren, sondern auch für Management und Überwachung - Eine Lösung für Situationen, in denen ein dauerhafter Personalbedarf besteht oder in denen es rechtlich nicht möglich ist, Personal auf Zeit einzustellen.

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